Elektroautobesitzer brauchen Geduld. Das beginnt gleich am Anfang. Offiziell heißt es, der Umweltbonus für das Elektroauto werde vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) nach spätestens acht Wochen nach der Beantragung ausgezahlt. Doch das ist Theorie. Bei mir dauerte es vom 28.10.20 an fast drei Monate. Obwohl der Antrag bereits am 18.12.20 genehmigt wurde, kam die Überweisung erst am 25.01.21. Hier eine Zusammenfassung.
„…nach spätestens acht Wochen“
Nachdem ich am 13.01.21 über das Problem schrieb, leitet mir ein Kollege – Journalist wie ich – eine Mail der Pressestelle des Bundesamtes für Wirtschaft zu. In der hieß es:
Aufgrund der Verdopplung der Antragszahlen im Dezember bekommen die Antragsteller derzeit ihr Geld nach spätestens acht Wochen.
Bundesamt für Wirtschaft, Pressestelle, 13.01.21
Spätestens nach acht Wochen, also nach 56 Tagen. Rein rechnerisch war ich zu dem Tag also schon 20 Tage zu spät dran. Also schickte ich per Mail eine Nachfrage an das Bundesamt – eine Kopie schickte ich fairerweise auch an die Pressestelle.
Es folgt dann heute ein sehr netter Rückruf und mit ein paar Hintergrundinformationen, die allerdings nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind. Offizielle Aussage: Es wären im Durchschnitt acht Wochen. Ok, ich würde mich also gedulden, wolle aber als Journalist keinesfalls eine Sonderbehandlung.
Bereits am 18.12.20 genehmigt – nur kein Geld zur Verfügung
Wenig später meldet sich telefonisch ein Sachbearbeiter und erzählt, meine Antrag sei bereits am 18.12.20 genehmigt worden. Das Bundesamt dürfe aber seit dem 15.12.20 keine Bescheide verschicken, weil das im Etat vorgesehene Geld vom Bundesfinanzministerium noch nicht zur Verfügung stehe. Auf meine Frage, wann das denn der Fall sei, hieß es, wahrscheinlich in diesem Monat.
Später erreicht mich dann noch eine Mail, in der unter anderem zu lesen ist:
Wie bereits telefonisch dargestellt, bekommen die Antragsteller aufgrund der hohen Antragszahlen im Dezember derzeit ihr Geld durchschnittlich nach spätestens acht Wochen. Wenn heute ein Antrag gestellt würde und alle vollständigen, korrekten Unterlagen vorliegen, wird der Umweltbonus durchschnittlich nach dieser Zeitspanne ausgezahlt.
Bundesamt für Wirtschaft, Pressestelle, 13.01.21
Das Wort „durchschnittlich“ ersetzt inzwischen das Wort „spätestens„.
Nachfrage beim Bundesfinanzministerium
Nachdem mir vom Bundesamt für Wirtschaft mitgeteilt wurde, dass Bundesfinanzministerium habe die Mittel noch nicht zugewiesen, fragte ich am 18.01.21 beim Bundesfinanzministerium via Mail u.a. Folgendes nach:
Wann wird die mir zustehende und bereits genehmigte Förderung ausbezahlt und woran liegt die Verzögerung?
Inwiefern dient es dem Umweltschutz und dem Erreichen der CO2-Ziele, wenn eine Förderung des Bundes nicht zeitnah zur Anschaffung eines Elektroautos (denn dort entstehen im Vergleich zu Verbrennern die Mehrkosten), sondern über 80 Tage nach der Beantragung und über einen Monat nach der Genehmigung ausgezahlt wird?
Michael Voß, Mail an Bundesfinanzministerium, 18.01.21
Die Antwort kam zunächst vom Bundesamt für Wirtschaft, welches von mir die Anfrage an das Bundesfinanzministerium als Kopie zugeschickt bekommen hatte:
… nach weiterer Rücksprache kann Ihnen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Folgendes mitteilen: Wie bereits beschrieben, erfolgt die Verwaltung von Fördermitteln nach den üblichen haushaltsrechtlichen Verfahren. Konkret bedeutet das: Nach nunmehr erfolgter Mittelzuweisung hat das BAFA heute für viele bereits genehmigte Anträge die Auszahlung angewiesen. Damit werden diese Antragsteller ihr Geld kurzfristig erhalten….
Bundesamt für Wirtschaft, Mail an Michael Voß, 19.01.21
Bundesfinanzministerium erklärt sich bei Verzögerung für nicht zuständig
Das Bundesfinanzministerium stellt fest, keine Schuld an der späten Auszahlung zu haben. Wörtlich heißt es:
Die Zeitspanne zwischen Beantragung und Auszahlung der Förderung – so auch die Antwort des BAFA – wird bzw. wurde nicht von der Zuweisung der Haushaltsmittel durch das BMF beeinflusst.
Bundesfinanzministerium, Mail an Michael Voß, 20.01.21
Zusammengefasst: Das Bundesfinanzministerium stellt fest, dass die „Zuweisung der Haushaltsmittel“ die Zeitspanne nicht beeinflusst habe, während das Bundesamt für Wirtschaft feststellt, dass nach „erfolgter Mittelzuweisung“ die Auszahlungen für „viele bereits genehmigte Anträge“ angewiesen haben.
Förderbescheid zugestellt
Am 23.01.21 erreicht mich dann der Förderbescheid auf dem Postweg – genau 12 Wochen nach der Beantragung und fünf Woche nach der Genehmigung, die nach einer mündlichen Aussage eines Sachbearbeiters bereits am 18.12.20 stattfand. Auf meinem Konto traf das Geld am 25.01.21 ein. Offenbar ist die analoge Post schneller, als der digitale Überweisungsweg – oder aber es gab wieder neue Gründe für die Verzögerung.
Für finanziell weniger gut gestellte Käufer ein Risiko
Wenn ich hier darüber berichte, will ich niemanden vorwerfen, seine Arbeit nicht richtig zu machen. Das steht mir nicht zu. Ich will mich auch nicht beklagen, denn ich bekomme ja (hoffentlich) Geld vom Staat als Förderung für den Kauf eines Elektrofahrzeuges.
Nur: Diese Förderung wird beim Kauf gebraucht. Elektroautos sind in ihrer Anschaffung teurer, nicht aber im Verbrauch. Wenn der Staat Elektroautos fördern will, hilft es nicht, wenn das Geld erst zwei oder drei Monate nach dem Kauf eintrifft.
Für Menschen, die sich auf den Staat verlassen, kann so etwas schnell zu einem finanziellen Risiko werden.
Dieser Beitrag wurde am 15.01.21 erstellt und wird bei Bedarf aktualisiert.
Pingback: Seit 76 Tagen warte ich auf meine E-Auto-Prämie – E-Verkehr