Genehmigung für E-Auto-Prämie soll sich ab Anfang September beschleunigen

Genehmigung für E-Auto-Prämie soll sich ab Anfang September beschleunigen

Mit zwei Neuerungen, die am 1. September 2020 starteten, soll die Genehmigung der E-Auto-Prämie beschleunigt werden: Es gibt jetzt ein Sammelantragsverfahren und einen  automatische Datenaustausch zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), heißt es in einer Pressemitteilung.

Ab sofort könne die Innovationsprämie für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge auf einen Schlag beantragt und die Daten automatisch per Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) abgerufen werden.

Reaktionen der Behördenchefs

Die Präsidenten beider Behörden begrüßen die Neuerungen.

Mit der neu geschaffenen digitalen Schnittstelle zum BAFA zeigt das Zentrale Fahrzeugregister des KBA auch im Bereich der Förderung der E-Mobilität seine Leistungsfähigkeit. Einfache, schnelle Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger – die Digitalisierung macht es möglich. Der direkte Datenaustausch zwischen BAFA und KBA bietet eine zukunftsweisende Lösung für die Förderanträge im Rahmen des Förderprogramms Elektromobilität.

Richard Damm, KBA-Präsident

Das Sammelverfahren ist vor allem für Unternehmen und andere Einrichtungen interessant, die ihre Fahrzeugflotten klimafreundlich umrüsten wollen. Gleichzeitig profitieren alle Antragsteller von der neuen digitalen Schnittstelle mit dem Kraftfahrt-Bundesamt. Daten, die dem KBA schon vorliegen, müssen dem BAFA nicht erneut gemeldet werden. Digitale Zusammenarbeit bedeutet ein schlankeres Antragsverfahren und schnellere Bearbeitungszeiten. KBA und BAFA bringen gemeinsam die Elektromobilität in Deutschland voran.

Torsten Safarik, BAFA-Präsident

Wie das neue Verfahren funktioniert

Fahrzeugdaten können nun bei Anträgen auf die Innovationsprämie automatisch über eine digitale Schnittstelle ausgetauscht werden, heißt es in der Pressemitteilung. Die Autokäufer müssten nur ihre Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) eingeben und dem Datenaustausch zustimmen. Automatisch würden dann weitere Daten beim KBA abgerufen, wie beispielsweise Hersteller, Modell und Halterhistorie. Auch der Fahrzeugbrief müsse nicht mehr hochgeladen werden, da dessen Daten bereits dem KBA vorliegen. Dies sei  vor allem eine Erleichterung für Leasing-Kunden, die diese Unterlagen früher erst vom Leasinggeber einholen und dann beim BAFA einreichen mussten.

Grafik des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zum Ablauf bei der E-Auto-Prämie

Reaktionen

Lob gab es für das neue Konzept von der Autoindustrie:

Nützliche Links

Mehr Informationen zum Verfahren gibt es hier.

Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.

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